Die Krankenkasse wechseln
Dieser Text ist in Leichter Sprache geschrieben.
Sie können den Originaltext weiter unten lesen: Wechsel der Krankenkasse.
Wie wechselt man die Krankenkasse?
Alle Krankenkassen zahlen die gleichen Behandlungen.
Die Prämien sind jedoch unterschiedlich hoch.
Und manchmal ändert sich die Prämie bei einer Kasse.
Sie können die Krankenkasse deshalb wechseln.
Das ist einmal pro Jahr möglich.
Im Herbst geben die Krankenkassen die neuen Prämien bekannt.
Der Wechsel ist bis zum 30. November möglich.
1. Krankenkassen vergleichen
Welche Krankenkasse passt am besten?
Nutzen Sie den Prämien-Rechner auf priminfo.admin.ch.
Der Prämien-Rechner ist in Leichter Sprache erklärt: So funktioniert der Prämien-Rechner
2. Neue Krankenkasse wählen
Schliessen Sie die Grund-Versicherung bei der neuen Krankenkasse ab (auch online möglich).
Jetzt müssen Sie der aktuellen Krankenkasse kündigen.
3. Kündigung an aktuelle Krankenkasse
Senden Sie der aktuellen Krankenkasse eine Kündigung.
Schreiben Sie: «Ich kündige die Krankenversicherung.»
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben (am Post-Schalter).
Die Kündigung muss bis am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.
Senden Sie die Kündigung am besten vor dem 15. November.
4. Ab dem 1. Januar neu versichert
Sie wechseln im November die Krankenkasse.
Die neue Krankenkasse ist aber erst ab dem 1. Januar gültig.
So sind Sie lückenlos versichert.
Achtung
Haben Sie bei der aktuellen Krankenkasse noch Rechnungen offen?
Dann können Sie nicht wechseln.
Bezahlen Sie zuerst alle Rechnungen.
Wechsel der Krankenkasse
Allgemeine Informationen
Die Krankenkassen legen die Prämien fest. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft, ob bei der Berechnung die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten über die neuen Prämien informieren. Sie müssen das bis spätestens am 31. Oktober des Vorjahres machen.
Wechsel der Grundversicherung
Die Versicherten können ihre Grundversicherung wechseln. Sie müssen dazu die Versicherung bei ihrer Krankenkasse kündigen und sich bei einer neuen Krankenkasse anmelden.
Alle Krankenkassen müssen neue Versicherte in die Grundversicherung aufnehmen. Es ist egal, wie alt jemand ist oder wie der Gesundheitszustand der Person ist. Die Versicherten müssen auch keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, wenn sie eine Grundversicherung brauchen.
So funktionierts:
-
Kündigen Sie bei Ihrer aktuellen Krankenkasse. Die Kündigung muss bis spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen. Wir empfehlen: Senden Sie die schriftliche Kündigung bis zum 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus an die Krankenkasse.
-
Melden Sie sich gleichzeitig bei einer anderen Krankenkasse an.
Sie finden hier einen Musterbrief für die Kündigung der Grundversicherung: Musterbriefe
Sie finden hier einen Musterbrief für die Anmeldung der Grundversicherung bei einer anderen Krankenkasse: Musterbriefe
Wechsel der Franchise
Die Versicherten können auch die Franchise wechseln.
So funktionierts:
-
Möchten Sie eine tiefere Franchise?
Informieren Sie die Krankenkasse bis am 15. November. -
Möchten Sie eine höhere Franchise?
Informieren Sie die Krankenkasse bis am 15. November.
Sie finden weitere Informationen zur Wahl der Franchise auf dieser Seite: Grundversicherung
Wechsel Versicherungsmodelle
Die Versicherten können auch die Art der Versicherung wechseln.
So funktionierts:
-
Haben Sie bereits ein besonderes Versicherungsmodell?
Sie können jeweils auf den 1. Januar wechseln. -
Haben Sie kein besonderes Versicherungsmodell?
Sie können jederzeit ein besonderes Modell wählen, auch unter dem Jahr.
Zum Beispiel:
-
Herr Meier hat das Hausarztmodell. Er möchte in ein Modell mit telefonischer Beratung wechseln. Er kann auf den 1. Januar wechseln.
-
Frau Meier hat eine normale Grundversicherung (Franchise von 300 Franken, oder wählbare Franchise und kein Modell). Sie möchte neu ein Hausarztmodell. Sie kann das jederzeit ändern.
Sie finden weitere Informationen zu den Versicherungsmodellen auf dieser Seite: Grundversicherung
Wichtige Informationen
-
Die Versicherten können die Krankenkasse nicht wechseln, wenn sie bis zum 31. Dezember noch Schulden bei der Krankenkasse haben. Dies betrifft alle Schulden, für die die Versicherten bis am 30. November eine Mahnung erhalten haben.
-
Die neue Krankenkasse muss bei einem Wechsel der bisherigen Krankenkasse und der versicherten Person mitteilen, dass die versicherte Person nun bei ihr versichert ist.
-
Die Krankenkasse darf eine versicherte Person nicht zwingen, eine Zusatzversicherung ebenfalls zu kündigen.
-
Die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen sind anders als für die Grundversicherung. Sie erhalten hier weitere Informationen zu den Zusatzversicherungen: Zusatzversicherungen