Leichte Sprache Niveau A2

Die Krankenkasse wechseln

Dieser Text ist in Leichter Sprache geschrieben.
Sie können den Originaltext hier lesen: Wechsel der Krankenkasse.

Sie können die Krankenkasse wechseln.
Zum Beispiel weil eine andere Krankenkasse weniger kostet.

Was können Sie wechseln?

  • Die Grund-Versicherung

  • Die Art der Versicherung

  • Die Franchise

Sie finden alle Informationen dazu hier: Grundversicherung in Leichter Sprache

Wie können Sie wechseln?

  • Kündigen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
    Senden Sie die Kündigung bis am 15. November.
    Dann reicht die Zeit sicher.
    Sie finden hier einen Muster-Brief für die Kündigung: Musterbriefe

  • Melden Sie sich bei der neuen Krankenkasse an.
    Senden Sie die Anmeldung bis am 15. Dezember.
    Dann reicht die Zeit sicher.
    Sie finden hier einen Muster-Brief für die Anmeldung: Musterbriefe

Wann können Sie wechseln?

  • Grund-Versicherung: Senden Sie die Kündigung bis am 15. November.

  • Art der Versicherung: Senden Sie die Kündigung bis am 15. November.

  • Franchise: Informieren Sie die Krankenkasse bis am 15. November.

Wechsel der Krankenkasse

Allgemeine Informationen

Die Krankenkassen legen die Prämien fest. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft, ob bei der Berechnung die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten über die neuen Prämien informieren. Sie müssen das bis spätestens am 31. Oktober des Vorjahres machen.

Wechsel der Grundversicherung

Die Versicherten können ihre Grundversicherung wechseln. Sie müssen dazu die Versicherung bei ihrer Krankenkasse kündigen und sich bei einer neuen Krankenkasse anmelden.

Alle Krankenkassen müssen neue Versicherte in die Grundversicherung aufnehmen. Es ist egal, wie alt jemand ist oder wie der Gesundheitszustand der Person ist. Die Versicherten müssen auch keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, wenn sie eine Grundversicherung brauchen.

So funktionierts:

  • Kündigen Sie bei Ihrer aktuellen Krankenkasse. Die Kündigung muss bis spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen. Wir empfehlen: Senden Sie die schriftliche Kündigung bis zum 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus an die Krankenkasse.

  • Melden Sie sich gleichzeitig bei einer anderen Krankenkasse an.

Sie finden hier einen Musterbrief für die Kündigung der Grundversicherung: Musterbriefe

Sie finden hier einen Musterbrief für die Anmeldung der Grundversicherung bei einer anderen Krankenkasse: Musterbriefe

Wechsel der Franchise

Die Versicherten können auch die Franchise wechseln.

So funktionierts:

  • Möchten Sie eine tiefere Franchise?
    Informieren Sie die Krankenkasse bis am 15. November.

  • Möchten Sie eine höhere Franchise?
    Informieren Sie die Krankenkasse bis am 15. November.

Sie finden weitere Informationen zur Wahl der Franchise auf dieser Seite: Grundversicherung

Wechsel Versicherungsmodelle

Die Versicherten können auch die Art der Versicherung wechseln.

So funktionierts:

  • Haben Sie bereits ein besonderes Versicherungsmodell?
    Sie können jeweils auf den 1. Januar wechseln.

  • Haben Sie kein besonderes Versicherungsmodell und eine Franchise von 300 Franken?
    Sie können jederzeit ein besonderes Modell wählen, auch unter dem Jahr.

Zum Beispiel:

  • Herr Meier hat das Hausarztmodell. Er möchte in ein Modell mit telefonischer Beratung wechseln. Er kann auf den 1. Januar wechseln.

  • Frau Meier hat eine normale Grundversicherung (Franchise von 300 Franken und kein Modell). Sie möchte neu ein Hausarztmodell. Sie kann das jederzeit ändern.

Sie finden weitere Informationen zu den Versicherungsmodellen auf dieser Seite: Grundversicherung

Wichtige Informationen

  • Die Versicherten können die Krankenkasse nicht wechseln, wenn sie bis zum 31. Dezember noch Schulden bei der Krankenkasse haben. Dies betrifft alle Schulden, für die die Versicherten bis am 30. November eine Mahnung erhalten haben.

  • Die neue Krankenkasse muss bei einem Wechsel der bisherigen Krankenkasse und der versicherten Person mitteilen, dass die versicherte Person nun bei ihr versichert ist.

  • Die Krankenkasse darf eine versicherte Person nicht zwingen, eine Zusatzversicherung ebenfalls zu kündigen.

  • Die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen sind anders als für die Grundversicherung. Sie erhalten hier weitere Informationen zu den Zusatzversicherungen: Zusatzversicherungen

Haben Sie Fragen zur Krankenkasse?

Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Sie finden weitere Antworten und Informationen hier: FAQ


Medienmitteilung

Datum Medienmitteilung
Anhaltendes Kostenwachstum führt zu erneuter Prämienerhöhung im Jahr 2025
(PDF PDF-Dokument)