Instrumente zum Ab- und Aufbau der Reserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

Allgemeines

Im Jahr 2022 beliefen sich die Gesundheitskosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf 37,7 Milliarden Franken. 2010 betrugen sie 24,3 Milliarden: Das entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg von 3,7 Prozent. Von 2017 auf 2018 stiegen die Leistungen um 0,7 Prozent, von 2012 auf 2013 hingegen um 7,8 Prozent. Das Kostenwachstum schwankt von Jahr zu Jahr stark.

Die Reserven der OKP dienen dazu, die ungewisse Entwicklung des Leistungsniveaus aufzufangen, aber auch finanzielle Risiken zu bewältigen und die Solvenz der Versicherer langfristig zu gewährleisten.

Unabhängig von der Höhe der Reserven dürfen Prämieneinnahmen ausschliesslich zur Deckung der Kosten der OKP eingesetzt werden. Die Versicherer haben die Möglichkeit, Investitionen zu tätigen, wobei bestimmte Bedingungen einzuhalten sind. Mit diesen Investitionen erzielte Gewinne kommen vollumfänglich zu den Reserven hinzu. In den letzten zehn Jahren haben die Investitionserträge massgeblich zur Erhöhung der Reserven geführt.

Im Jahr 2022 sahen sich die Versicherer sowohl auf den Finanzmärkten als auch im Versicherungsbereich mit aussergewöhnlichen Verlusten konfrontiert. Diese Verluste führten dazu, dass das Niveau der Reserven deutlich gesunken ist, und sie sind der Grund, weshalb die Instrumente zum Abbau von Reserven in 2023 im geringeren Mass eingesetzt wurden.

Revision der KVAV und Instrumente zum Abbau von Reserven

Der Bundesrat beantragte eine Revision der Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung, KVAV), die seit dem 1. Juni 2021 in Kraft ist. Mit der Revision der KVAV wurde der Einsatz von Instrumenten zum Abbau der Reserven durch die Versicherer erleichtert.

Instrument und Häufigkeit des Einsatzes durch die Versicherer* 2020 2021 2022 2023
Knappe Prämienkalkulation 10 30 18 4
Freiwilliger Abbau von Reserven 1 14 5 0
Freiwilliger Abbau von Reserven in Millionen Franken 28 378 22 0
Einbezug der Kapitalerträge 2 32 21 10
* Das angezeigte Jahr entspricht dem Jahr, in dem die Instrumente verwendet werden. Z.B.: Im Jahr 2023 kalkulieren 4 Versicherer die Prämien für 2024 knapp.

Knappe Prämienkalkulation

Artikel 26 Absatz 3 der revidierten KVAV räumt den Versicherern die Möglichkeit ein, die Prämien knapp zu kalkulieren. Dadurch können die Versicherer tiefere Prämien anbieten, was eine Reduktion der Reserven wahrscheinlicher macht. 2023 haben 4 Versicherer angekündigt, auf dieses Mittel zurückzugreifen.

Freiwilliger Abbau von Reserven

Kalkuliert ein Versicherer die Prämien knapp, kann er seine Reserven abbauen, indem er einen Ausgleich für die Versicherten vorsieht. Gemäss Artikel 26 Absatz 1 der revidierten KVAV kann er dies bis zu einer Solvenzquote von mindestens 100 Prozent. 2023 hat kein Versicherer einen Reserveabbauplan vorgelegt.

Weitere Massnahmen

Das BAG wird die Versicherer mit ausreichenden Reserven weiterhin dazu anregen, alle möglichen Mittel zum Abbau der Reserven zu nutzen, inklusive des Abzugs der Kaptalerträge bei der Prämienberechnung gemäss Artikel 25 KVAV. 2023 haben 10 Versicherer angekündigt, dieses Instrument bei der Berechnung ihrer Prämien für 2024 anzuwenden.

Zudem steht es den Versicherern laut Artikel 17 KVAG immer auch frei, zu hohe Prämieneinnahmen auszugleichen. Die Rückvergütung erfolgt im Folgejahr (z.B. 2024 für die Prämien von 2023).

Die einzelnen Instrumente, die herangezogen werden können, um Reserven abzubauen, wirken aufgrund ihrer Merkmale nicht zur selben Zeit.

  • Die knappe Prämienkalkulation und der Einbezug der Kapitalerträge ermöglichen eine direkte Reduktion der Prämien. Da aber das Leistungsvolumen stark variiert, wird der Effekt dieser Massnahmen auf die Reserven erst bei der Bilanzierung im Jahr, das auf das Prämienjahr folgt, feststehen.
  • Ein bewilligter freiwilliger Abbau der Reserven wird im Verlauf des Jahres, das auf das Prämienjahr folgt, rückvergütet.
  • Der Ausgleich von zu viel eingenommen Prämien erfolgt, sobald die Bilanz abgeschlossen ist.

Aufbau von Reserven

Sind die Reserven eines Krankenversicherers zu niedrig, werden sie in der Regel über die Prämien wieder aufgebaut. Die Versicherten in allen Kantonen tragen dann gleichermassen zum Aufbau bei. Die Bildung von Reserven muss rasch erfolgen, damit die Zahlung der Leistungen für die Versicherten sichergestellt ist; sie kann sich auch über mehrere Jahre erstrecken, damit die Belastung für die Versicherten geringer wird.

Im Jahr 2023 mussten 7 Versicherer mit unzureichender Solvenz erhöhte Prämien für 2024 berechnen, um die Reserven wieder aufzubauen.

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Medienmitteilung

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Stark steigende Kosten führen zu deutlich höheren Prämien im Jahr 2024
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