Krankenkasse für Personen im Ausland
Dieser Text ist in Leichter Sprache geschrieben.
Sie können den Originaltext hier lesen: EU/EFTA/UK.
Personen im Ausland brauchen in einigen Fällen
eine Krankenkasse in der Schweiz.Wann brauchen Sie eine Krankenkasse in der Schweiz?
Sie haben eine Rente aus der Schweiz
und wohnen in einem von diesen Ländern:-
Ein Land der EU
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Island
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Norwegen
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Grossbritannien
Wann brauchen Personen aus Ihrer Familie
eine Krankenkasse in der Schweiz?Sie wohnen und arbeiten in der Schweiz,
aber die Personen aus Ihrer Familie arbeiten nicht und wohnen in einem von diesen Ländern:-
Ein Land der EU
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Island
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Norwegen
Prämien-Verbilligung
Menschen mit wenig Geld bekommen eine Prämien-Verbilligung. Prämienverbilligung in Leichter Sprache
Sie finden alle Informationen dazu hier:Prämien EU / EFTA / UK
Die Schweiz hat ein Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU/EFTA und ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland. In diesem Abkommen sind einige Regeln definiert über die Krankenversicherung von Personen und ihren Familienangehörigen aus diesen Ländern:
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Haben Sie eine schweizerische Rente und wohnen Sie in einem EU-Staat, in Island, Norwegen oder in Grossbritannien? Oder sind Sie Grenzgängerin oder Grenzgänger eines dieser Länder?
Dann gilt für Sie: Sie müssen in der Schweiz gegen Krankheit versichert sein.
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Dann gilt für Ihre Familienangehörigen, die nicht erwerbstätig sind: Diese müssen in der Schweiz gegen Krankheit versichert sein.
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Wohnen und arbeiten Sie in der Schweiz? Aber Sie haben Familienangehörige, die in einem EU-Staat, in Island oder Norwegen wohnen?
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Dann gilt für Ihre Familienangehörigen, die nicht erwerbstätig sind: Diese müssen in der Schweiz gegen Krankheit versichert sein.
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Wohnen und arbeiten Sie in der Schweiz? Aber Sie haben Familienangehörige, die in Grossbritannien wohnen?
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Dann gilt für Ihre Familienangehörigen: Diese müssen in Grossbritannien gegen Krankheit versichert sein.
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Sie finden weitere Informationen dazu hier: Versicherungspflicht
Angebote der Krankenkassen
Etwa ein Drittel der Schweizer Krankenkassen bietet die Krankenversicherung für Personen an, die in einem EU-Staat, in Island, Norwegen oder Grossbritannien wohnen. Einige Krankenkassen haben die Versicherung nur für einzelne EU-Staaten. Die Krankenkassen berechnen für jeden Staat eine eigene Prämie.
Prämienverbilligung
Personen mit wenig Geld können eine Prämienverbilligung beantragen. Das gilt auch für Personen und ihre Familienangehörigen, die in einem EU-Staat, in Island, Norwegen oder Grossbritannien wohnen und in der Schweiz gegen Krankheit versichert sind. Die Schweiz bezahlt dann einen Anteil an die Prämien.
Zuständige Stellen für die Prämienverbilligung
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Haben Sie eine schweizerische Rente und wohnen Sie in einem EU-Staat, in Island, Norwegen oder in Grossbritannien? 032 625 30 30, www.kvg.org)
Dann ist die Gemeinsame Einrichtung zuständig. Sie ist auch zuständig für Ihre Familienangehörigen. Gemeinsame Einrichtung KVG: (Industriestrasse 78, 4609 Olten, Tel. -
Wohnen und arbeiten Sie in der Schweiz? Aber Sie haben Familienangehörige, die in einem EU-Staat, in Island oder Norwegen wohnen?
Dann ist Ihr Wohnkanton zuständig. -
Sind Sie Grenzgängerin oder Grenzgänger?
Dann ist der Kanton Ihres Arbeitsortes zuständig.
Übersicht über die Prämien
Sie finden hier eine Übersicht über die Prämien für EU/EFTA/UK: Downloads.
Weitere Informationen
Sie finden hier weitere Informationen:
Haben Sie Fragen zur Krankenkasse?
Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Sie finden weitere Antworten und Informationen hier: FAQ
Medienmitteilung
Datum | Medienmitteilung |
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Anhaltendes Kostenwachstum führt zu erneuter Prämienerhöhung im Jahr 2025 (PDF PDF-Dokument) |