Leichte Sprache Niveau A2

Krankenkasse für Personen im Ausland

Dieser Text ist in Leichter Sprache geschrieben.
Sie können den Originaltext hier lesen: EU/EFTA/UK.

Personen im Ausland brauchen in einigen Fällen eine Krankenkasse in der Schweiz.

Wann brauchen Sie eine Krankenkasse in der Schweiz?

Sie haben eine Rente aus der Schweiz und wohnen in einem von diesen Ländern:

  • Ein Land der EU

  • Island

  • Norwegen

  • Grossbritannien

Wann brauchen Personen aus Ihrer Familie eine Krankenkasse in der Schweiz?

Sie wohnen und arbeiten in der Schweiz, aber die Personen aus Ihrer Familie wohnen in einem von diesen Ländern:

  • Ein Land der EU

  • Island

  • Norwegen

Prämien-Verbilligung

Menschen mit wenig Geld bekommen eine Prämien-Verbilligung. Sie finden alle Informationen dazu hier: Prämienverbilligung in Leichter Sprache

Prämien EU / EFTA / UK

Die Schweiz hat ein Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU/EFTA und ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland. In diesem Abkommen sind einige Regeln definiert über die Krankenversicherung von Personen und ihren Familienangehörigen aus diesen Ländern:

  • Haben Sie eine schweizerische Rente und wohnen Sie in einem EU-Staat, in Island, Norwegen oder in Grossbritannien? Oder sind Sie Grenzgängerin oder Grenzgänger eines dieser Länder?

    • Dann gilt für Sie: Sie müssen in der Schweiz gegen Krankheit versichert sein.

    • Dann gilt für Ihre Familienangehörigen, die nicht erwerbstätig sind: Diese müssen in der Schweiz gegen Krankheit versichert sein.

  • Wohnen und arbeiten Sie in der Schweiz? Aber Sie haben Familienangehörige, die in einem EU-Staat, in Island oder Norwegen wohnen?

    • Dann gilt für Ihre Familienangehörigen, die nicht erwerbstätig sind: Diese müssen in der Schweiz gegen Krankheit versichert sein.

  • Wohnen und arbeiten Sie in der Schweiz? Aber Sie haben Familienangehörige, die in Grossbritannien wohnen?

    • Dann gilt für Ihre Familienangehörigen: Diese müssen in Grossbritannien gegen Krankheit versichert sein.

Sie finden weitere Informationen dazu hier: Versicherungspflicht

Angebote der Krankenkassen

Etwa ein Drittel der Schweizer Krankenkassen bietet die Krankenversicherung für Personen an, die in einem EU-Staat, in Island, Norwegen oder Grossbritannien wohnen. Einige Krankenkassen haben die Versicherung nur für einzelne EU-Staaten. Die Krankenkassen berechnen für jeden Staat eine eigene Prämie.

Prämienverbilligung

Personen mit wenig Geld können eine Prämienverbilligung beantragen. Das gilt auch für Personen und ihre Familienangehörigen, die in einem EU-Staat, in Island, Norwegen oder Grossbritannien wohnen und in der Schweiz gegen Krankheit versichert sind. Die Schweiz bezahlt dann einen Anteil an die Prämien.

Zuständige Stellen für die Prämienverbilligung

  • Haben Sie eine schweizerische Rente und wohnen Sie in einem EU-Staat, in Island, Norwegen oder in Grossbritannien? Dann ist die Gemeinsame Einrichtung zuständig. Sie ist auch zuständig für Ihre Familienangehörigen. Gemeinsame Einrichtung KVG: (Industriestrasse 78, 4609 Olten, Tel. 032 625 30 30, www.kvg.org)

  • Wohnen und arbeiten Sie in der Schweiz? Aber Sie haben Familienangehörige, die in einem EU-Staat, in Island oder Norwegen wohnen? Dann ist Ihr Wohnkanton zuständig.

  • Sind Sie Grenzgängerin oder Grenzgänger? Dann ist der Kanton Ihres Arbeitsortes zuständig.

Übersicht über die Prämien

Sie finden hier eine Übersicht über die Prämien für EU/EFTA/UK: Prämienübersicht 2024 EU/EFTA/UK PDF-Dokument

Weitere Informationen

Sie finden hier weitere Informationen:

Haben Sie Fragen zur Krankenkasse?

Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Sie finden weitere Antworten und Informationen hier: FAQ


Medienmitteilung

Datum Medienmitteilung
Stark steigende Kosten führen zu deutlich höheren Prämien im Jahr 2024
(PDF PDF-Dokument)