KVG-Solvenztest 2026

Allgemeines

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) hat die Aufgabe, die Versicherten vor den finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall zu schützen. Deshalb ist die Zahlungsfähigkeit der Versicherer ein zentrales Thema im Gesetz. Die Versicherer müssen ausreichende Reserven halten, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Diese werden aus den Gewinnen finanziert und gleichen Jahre mit Verlusten aus. So bleiben alle Prämiengelder im System der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Um die finanzielle Lage und die Risiken eines Versicherers beurteilen zu können, gibt es seit 2012 den KVG-Solvenztest. Dieser ist abgeleitet vom international anerkannten Swiss Solvency Test der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und wurde auf die Besonderheiten der sozialen Krankenversicherung KVG angepasst.

Jeder Versicherer berechnet zu Jahresbeginn mit dem KVG-Solvenztest seine individuelle Mindesthöhe der Reserve, um während dieses Jahres seine Risiken tragen zu können. Die Hauptrisiken bestehen aus den möglichen Schwankungen der Kapitalanlagen, dem Kreditrisiko (Ausfall eines Schuldners) und besonders aus dem Risiko von unerwarteten Kostenschwankungen der Versicherungsleistungen oder dem Risikoausgleich.

Diese Mindestreserve stellt sicher, dass die Krankenkasse auch nach Eintritt eines sehr schlechten Jahres (mit genügend grosser Wahrscheinlichkeit) alle Leistungen der Versicherten bezahlen und ihre Kosten für den Betrieb decken kann. Damit sind die Interessen der Kunden hinreichend geschützt.

Der KVG-Solvenztest gilt als erfüllt, wenn die zu Jahresbeginn vorhandene Reserve – das ist das Eigenkapital gemäss der marktnahen Bilanz – über der für das kommende Jahr benötigten Mindesthöhe der Reserven liegt. Die Solvenzquote ist der Quotient der vorhandenen Reserve und der Mindesthöhe. Sie ist ein Vorlauf-Indikator für den Versicherer und die Aufsicht, und gibt einen Hinweis auf die finanzielle Robustheit einer Versicherung.

Stand 2026

Entwicklung vorhandene Reserven

Die Summe der Reserven über alle Versicherer ist von 7,8 Milliarden Franken per Anfang 2025 auf 8,4 Milliarden Franken per Anfang 2026 gestiegen. Das versicherungstechnische Ergebnis im Jahr 2025 verzeichnet einen Gewinn von rund über 99 Millionen Franken. Der Ertrag auf den Kapitalanlagen beträgt 508 Millionen Franken, was einer Anlagerendite von 3,5 % entspricht. Zum Vergleich: Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre betrugen die Kapitalerträge durchschnittlich rund 268 Millionen Franken pro Jahr, was einer mittleren Jahresrendite von 1,8 % auf den Kapitalanlagen entspricht.

Entwicklung Mindesthöhe der Reserven

Die im 2026 benötigte Mindesthöhe des Gesamtmarktes der Krankenversicherer hat sich gegenüber derjenigen von 2025 von 5,3 Milliarden Franken auf 5,7 Milliarden Franken erhöht. Die Erhöhung wird hauptsächlich durch die im Vergleich zum Vorjahr grösseren erwarteten Verluste für das aktuelle Jahr verursacht. Diese erhöhen damit das Risiko der Krankenversicherer und dementsprechend die Mindesthöhen der Reserven. Zudem führen die steigenden Versichertenzahlen und die wachsenden Leistungen zu einer höheren Bewertung diverser Risiken, beispielsweise das versicherungstechnische Risiko. Dadurch stieg die Mindesthöhe der Reserven ebenfalls.

Solvenzquote 2026

Vor allem aufgrund der Zunahme der vorhandenen Reserven sind die Solvenzquoten, also das Verhältnis zwischen der vorhandenen Reserve und der Mindesthöhe, angestiegen. Sie liegt jetzt branchenweit bei 149 %, was einem Zuwachs von 2 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr (147 %) entspricht. Die meisten Versicherer haben steigende Solvenzquoten. Zwei Krankenversicherer weisen eine Solvenz unter den gesetzlichen Mindestanforderungen aus. Primär sind die Versicherer in der Pflicht, geeignete Massnahmen zur Stärkung der Solvenz zu ergreifen. Bleibt eine ausreichende Verbesserung der Solvenz-Situation aus oder unabsehbar, ordnet das BAG entsprechende aufsichtsrechtliche Massnahmen an.


BAG Nummer Name des Versicherers Vorhandene Reserven per 1.1.2026 in Mio. Fr. Mindesthöhe der Reserven per 1.1.2026 in Mio. Fr. Solvenzquote (Verhältnis der vorhandenen Reserven zur Mindesthöhe)
8 CSS Kranken-Versicherung AG 986.1 785.6 126%
32 Aquilana Versicherungen 58.6 39.9 147%
134 Einsiedler Krankenkasse 39.8 14.5 274%
194 Sumiswalder Krankenkasse 28.3 24.5 116%
246 Genossenschaft Krankenkasse Steffisburg 5.3 4.6 115%
290 CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG 843.4 401.5 210%
312 Atupri Gesundheitsversicherung AG 155.9 112.1 139%
343 Avenir Assurance Maladie SA 255.6 207.3 123%
360 Krankenkasse Luzerner Hinterland 47.0 26.4 178%
376 KPT Krankenkasse AG 337.4 251.4 134%
455 ÖKK Kranken- und Unfallversicherungen AG 165.0 133.3 124%
509 Vivao Sympany AG 273.2 181.5 151%
780 Genossenschaft Glarner Krankenversicherung 9.7 5.1 191%
820 curaulta 14.5 6.1 237%
881 EGK Grundversicherungen AG 66.5 50.2 132%
923 Krankenkasse SLKK 23.9 14.4 167%
941 sodalis gesundheitsgruppe 65.2 49.1 133%
966 vita surselva 6.3 4.1 156%
1040 Krankenkasse Visperterminen 13.8 4.5 309%
1113 Caisse-maladie de la vallée d’Entremont société cooperative 3.5 4.3 82% (1)
1179 Mutuelle Neuchâteloise Assurance Maladie 3.3 1.2 279%
1318 Krankenkasse Wädenswil 25.5 13.8 185%
1322 Krankenkasse Birchmeier 6.6 5.5 121%
1384 SWICA Krankenversicherung AG 538.5 413.0 130%
1386 Galenos AG 111.0 47.4 234%
1401 rhenusana 14.3 12.0 119%
1402 Taggeldkasse bildende KünstlerInnen 1.5 0.5 319%
1479 Mutuel Assurance Maladie SA 351.2 256.4 137%
1491 Gewerbliche Krankenkasse Bern 2.2 1.2 184%
1507 AMB Assurances SA 13.7 22.8 60% (2)
1509 Sanitas Grundversicherungen AG 579.0 354.1 164%
1520 HOTELA Caisse maladie 16.8 10.8 155%
1522 KSM Krankenkasse Schweiz. Metallbaufirmen 7.2 2.6 282%
1535 Philos Assurance Maladie SA 168.0 123.5 136%
1542 Assura-Basis SA 332.3 313.7 106%
1555 Visana AG 1'141.1 549.2 208%
1560 Agrisano Krankenkasse AG 192.8 115.9 166%
1562 Helsana Versicherungen AG 1'424.0 1'030.3 138%
1568 sana24 AG 81.9 63.7 129%
Quotient
Summe 8'410.2 5'657.9 149% (3)
(1) Diese Kasse wird per 1.1.2027 von der Mutuel Assurance Maladie SA übernommen.
(2) Diese Kasse wird per 1.1.2027 von der Mutuel Assurance Maladie SA übernommen.
(3) Der Quotient der beiden Summen verrechnet ggf. den Reserveauffüllbedarf von Versicherern mit Solvenzquote unter 100% mit den ausreichenden Reserven der anderen Versicherer. Die Solvenz muss jedoch für jeden einzelnen KVG-Versicherer gewährleistet sein.