Leichte Sprache Niveau A2

Bei der Krankenkasse sparen

Dieser Text ist in Leichter Sprache geschrieben.
Sie können den Originaltext weiter unten lesen.

Sie möchten sparen, aber nicht auf Behandlungen verzichten?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um Geld zu sparen.

1. Modell wählen

Bei der Grund-Versicherung gibt es verschiedene Modelle.
Beim Basis-Modell sind die monatlichen Prämien teurer.

Es gibt auch günstigere Modelle: die alternativen Modelle.

Bei diesen Modellen sind die monatlichen Prämien günstiger.
Die medizinischen Behandlungen sind aber gleich.
Egal, welches Modell Sie wählen.

Modell-Beispiele: PRAXIS, PHARM, TEL_DIG, FLEX.

Hier erfahren Sie mehr über die Modelle: Was ist die Grund-Versicherung?

2. Höhere Franchise wählen

Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie.
Sie zahlen also jeden Monat weniger.

Hier erfahren Sie mehr über die Franchise: Was ist die Grund-Versicherung?

Wann lohnt sich eine höhere Franchise?

  • Sie sind gesund.
  • Sie gehen selten zum Arzt.
  • Sie haben genug Geld auf dem Konto, falls Sie trotzdem zum Arzt gehen müssen.

Wann sollten Sie besser eine tiefe Franchise wählen?

Sie müssen oft zum Arzt gehen oder haben regelmässig Behandlungen?
Dann wählen Sie besser eine tiefe Franchise.

3. Krankenkassen jedes Jahr vergleichen

Alle Krankenkassen bieten dieselbe Grund-Versicherung an.
Aber die Prämien sind unterschiedlich hoch.

Die Krankenkassen bestimmen jedes Jahr die Prämien.
Sie geben die Prämien im Herbst bekannt.

Mit dieser Webseite (priminfo.admin.ch) können Sie die Angebote vergleichen.
Vielleicht finden Sie ein günstigeres Angebot.
Dann können Sie die Krankenkasse wechseln.
Der Wechsel ist jedes Jahr bis zum 30. November möglich.

Krankenkasse wechseln: So gehts!
Hier in Leichter Sprache erklärt: Krankenkasse wechseln.

4. Prämien-Verbilligung beantragen

Verdienen Sie wenig?
Dann können Sie Prämien-Verbilligungen beantragen.
Der Kanton zahlt einen Teil Ihrer Prämien (direkt an die Krankenkasse).
Sie selbst müssen nur einen kleinen Teil übernehmen.

Wer bekommt Prämien-Verbilligungen?

  • Sie leben in der Schweiz.
  • Sie zahlen die Grund-Versicherung.
  • Sie verdienen wenig.

Achtung: Die Regeln sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Informieren Sie sich beim Kanton.

Hier finden Sie die Adressen: Kantonale Stellen zur Prämien-Verbilligung

5. Unfall-Versicherung löschen

Sind Sie angestellt?
Arbeiten Sie mindestens 8 Stunden pro Woche?
Dann zahlt Ihre Firma die obligatorische Unfall-Versicherung für Sie.
Falls Sie in der Grund-Versicherung die obligatorische Unfall-Versicherung angekreuzt haben: Löschen Sie sie, so sinkt die Prämie.

Sparmöglichkeiten

Ausschluss der Unfalldeckung

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) sieht vor, dass Ihre Arbeitgeberin Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert, wenn Sie mindestens acht Stunden wöchentlich erwerbstätig sind. Wenn Sie Ihrer Kasse eine Bestätigung Ihrer Arbeitgeberin einreichen, dass Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind, wird Ihre Kasse die Unfalldeckung ausschliessen. Dafür gewährt sie Ihnen einen Prämienrabatt.

Wahl einer höheren Franchise

In der ordentlichen Versicherung beträgt die Franchise (Jahresbetrag, mit dem Sie sich an den Kosten beteiligen) 300 Franken für Erwachsene. Kinder (bis zum vollendeten 18. Altersjahr) zahlen in der ordentlichen Versicherung keine Franchise. Sie können eine höhere Franchise wählen und zahlen dafür tiefere Prämien. Für Erwachsene betragen sie 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken, für Kinder 100, 200, 300, 400, 500 und 600 Franken. Die Kassen müssen nicht alle Wahlfranchisen anbieten. Sie können für Erwachsene und junge Erwachsene (vom 19. bis zum vollendeten 25. Altersjahr) unterschiedliche Franchisen anbieten.

Prämienrabatte für die Wahlfranchisen

  • Die Kasse muss eine Minimalprämie von 50 Prozent der ordentlichen Prämie mit Unfalldeckung der Altersgruppe und Prämienregion der betroffenen Person erheben. Diese darf nicht unterschritten werden, auch nicht bei einer Versicherung ohne Unfalldeckung oder bei einer Kombination mit einer Versicherung, welche die Wahl des Leistungserbringers einschränkt.

  • Zudem darf höchstens ein Rabatt von 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos gewährt werden. Der entsprechende Betrag (in Franken) ist in der folgenden Tabelle aufgeführt: erste Zeile: Franchise; zweite Zeile: jährlicher Höchstrabatt. Dieser wird jedoch nur gewährt, wenn die Minimalprämie erreicht wird.

    Erwachsene Kinder
    Franchise 500 1000 1500 2000 2500 100 200 300 400 500 600
    Jährlicher Höchstrabatt 140 490 840 1190 1540 70 140 210 280 350 420

Wahl eines Versicherungsmodells

Von den Versicherern angebotene Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer:

PRAXIS

Bei den Modellen der Kategorie PRAXIS ist die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Fragen immer eine vorgegebene Arztpraxis (z.B. der Hausarzt, die Hausärztin oder ein Ärztezentrum). Diese überweist die versicherte Person bei Bedarf an eine Fachärztin oder einen Facharzt zur weiteren Behandlung.

TEL_DIG

Bei den Modellen der Kategorie TEL_DIG findet der Erstkontakt telefonisch oder digital statt, beispielsweise über ein Telemedizinzentrum oder eine App.

PHARM

Bei den Modellen der Kategorie PHARM ist die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Fragen eine Partnerapotheke des Versicherers.

FLEX

Bei den Modellen der Kategorie FLEX stehen mehrere erste Anlaufstellen bei gesundheitlichen Fragen zur Auswahl. Es kann frei zwischen mehreren ersten Anlaufstellen gewählt werden, beispielsweise zwischen einer Hausarztpraxis und einem Telemedizinzentrum oder zwischen einem Telemedizinzentrum und einer Partnerapotheke.

Bonus-Versicherung

Die Prämie wird mit jedem Jahr, in dem Sie sich keine Leistungen vergüten lassen, gesenkt. Achtung: Die Ausgangsprämie ist 10 % höher als die ordentliche Prämie und die Franchise kann nicht erhöht werden. Die Prämie kann aber innerhalb von 5 Jahren auf 55 % der Ausgangsprämie sinken.

Schliessen Sie eine solche Versicherung nur ab, wenn Sie selten bis nie in ärztlicher Behandlung sind. Lassen Sie sich jedoch nicht dazu verleiten, den Arzt/die Ärztin nicht oder zu spät aufzusuchen, nur um Kosten zu sparen.

Nähere Informationen zu diesen Modellen erhalten Sie bei der jeweiligen Krankenkasse.

Sistierung der Krankenversicherung bei länger dauernder Dienstpflicht

Wenn Sie während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen Militär-, Zivil-, oder Zivilschutzdienst leisten, können Sie die obligatorische Krankenpflegeversicherung sistieren, weil Sie während dieser Zeit durch die Militärversicherung versichert sind. Die für den Dienst zuständigen Behörden informieren die dienstleistenden Personen über das Verfahren.

Die Wahl des Krankenversicherers und des Umfangs des Versicherungsschutzes ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Klären Sie deshalb Ihre individuellen Bedürfnisse ab und prüfen Sie die angebotenen Prämiensparmodelle sorgfältig z.B. in Bezug auf die Einschränkungen der freien Wahl der Leistungserbringer (eingeschränkte Wahl des Arztes/der Ärztin, des Spitals oder der Apotheke) oder von Medikamenten, die Distanz zur nächstgelegenen Arztpraxis, die Barzahlung der Medikamente oder den von der Krankenkasse angebotenen Service (bei einigen Kassen läuft der Kontakt mit den Versicherten in erster Linie über das Internet). Bei Fragen wenden Sie sich direkt an den betroffenen Krankenversicherer.