Ausgleich Prämieneinnahmen
In Artikel 17 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG; SR 832.12) ist der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen geregelt. Der Versicherer kann einen Prämienausgleich beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragen, wenn die Prämieneinnahmen des Versicherers in einem Kanton in einem Jahr deutlich über den kumulierten Kosten in diesem Kanton lagen.
Für das Geschäftsjahr 2021 wurden vom BAG Ausgleichszahlungen in der Höhe von CHF 0,6 Mio. bewilligt. Die betroffenen versicherten Personen erhalten die jeweiligen Rückvergütungsbeträge noch im Jahr 2022 ausbezahlt.
Details dazu sind in der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen in CHF im Jahr 2021 | |||||
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Kanton | Versicherer | Kinder bis 18 Jahre | Junge Erwachsene von 19-25 Jahren | Erwachsene ab 26 Jahren | Gesamtbetrag in CHF |
Schwyz | Einsiedler Krankenkasse | 140 | 140 | 140 | 595'700 |
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Medienmitteilung
Datum | Medienmitteilung |
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Krankenversicherung: Starker Kostenanstieg führt zu höheren Prämien im Jahr 2023 PDF-Dokument |